Auskunftsrecht
Diese Website ist eine Marketingmitteilung, die sich an Kleinanleger in Luxemburg richtet. Bitte beachten Sie den Prospekt des OGAW sowie das Basisinformationsblatt (KID), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
„Kleinanleger“ ist gemäß Artikel 4, Absatz 1, Ziffer 11 der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung (MiFID) als ein Anleger definiert, der nicht als professioneller Anleger gilt.
Diese Website richtet sich nicht an Kleinanleger oder an US-Personen gemäß der „Regulation S“.
Als „US Persons“ gelten in der Regel natürliche Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten sowie juristische Personen, die nach US-amerikanischem Recht organisiert sind bzw. gegründet wurden. Auch im Ausland lebende US-Staatsbürger können unter bestimmten Vorschriften als „US Persons“ eingestuft werden.
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe bestimmt und stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder im Namen bzw. zugunsten von US-Personen dar.
Diese Website stellt keine Anlage-, Steuer-, Buchhaltungs-, fachbezogene oder rechtliche Beratung dar und ist nicht als Angebot zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen oder anderen auf dieser Seite aufgeführten Wertpapieren zu verstehen.
Frühere oder angestrebte Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Ergebnisse zu. Künftige Wertentwicklungen unterliegen der Besteuerung, die von der persönlichen Situation des einzelnen Anlegers abhängt und sich künftig ändern kann.
Diese Website ist eine Marketingmitteilung, die sich an professionelle Anleger in Luxemburg richtet. Bitte beachten Sie den Prospekt des OGAW sowie das Basisinformationsblatt (KID), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
"Professionelle Anleger" sind definiert gemäß der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung (MiFID), Anhang II, in der geänderten Fassung:
I. Als professionelle Anleger gelten:
II. Auf Antrag als professionelle Anleger behandelbare Investoren
Andere Investoren als diejenigen in Abschnitt I – einschließlich öffentlicher Einrichtungen, regionaler Behörden, Gemeinden sowie Privatanleger – können ebenfalls beantragen, auf bestimmte Aspekte des Anlegerschutzes gemäß den Wohlverhaltensregeln zu verzichten. Das zuständige Unternehmen (z. B. eine Wertpapierfirma im Sinne von Anhang II der MiFID) darf diese Investoren als professionelle Anleger behandeln, sofern die nachstehenden Kriterien und Verfahren erfüllt sind.
Solche Investoren gelten nicht automatisch als in gleichem Maße sachkundig und markterfahren wie die in Abschnitt I genannten Kategorien. Ein wirksamer Verzicht auf den Anlegerschutz ist nur möglich, wenn das Finanzdienstleistungsunternehmen anhand einer angemessenen Bewertung der Sachkunde, Erfahrung und Kenntnisse des Anlegers angesichts der Art der geplanten Geschäfte oder Dienstleistungen eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass dieser in der Lage ist, eigene Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken zu verstehen.
Ein Beispiel für eine solche Bewertung kann der Eignungstest sein, der für Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder von nach den EU-Richtlinien zugelassenen Finanzunternehmen angewendet wird. Bei kleineren Unternehmen muss die zu bewertende Person jene sein, die im Namen des Unternehmens Anlageentscheidungen trifft.
Mindestens zwei der folgenden Kriterien müssen dabei erfüllt sein:
Der Anleger hat im vorhergehenden Jahr auf dem betreffenden Markt im Durchschnitt zehn Transaktionen pro Quartal in bedeutender Größenordnung durchgeführt;
Das Portfolio an Finanzinstrumenten (einschließlich Bareinlagen und Finanzinstrumenten) übersteigt 500.000 EUR;
Der Anleger arbeitet oder arbeitete mindestens ein Jahr lang im Finanzsektor in einer beruflichen Funktion, die Kenntnisse über die vorgesehenen Transaktionen oder Dienstleistungen erfordert.
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US-Personen sind in der Regel natürliche Personen mit Wohnsitz in den USA oder juristische Personen, die nach US-Recht organisiert sind bzw. gegründet wurden. Auch im Ausland lebende US-Staatsbürger können gemäß bestimmten Vorschriften als "US Persons" gelten.
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Die Wertentwicklung der Vergangenheit sowie die angestrebte Entwicklung lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Die zukünftige Wertentwicklung hängt von der individuellen steuerlichen Situation jedes Anlegers ab und kann sich im Laufe der Zeit ändern.
Ich bin ein Privatanleger mit Wohnsitz in Luxemburg. Mit dem Zugriff auf diese Website erkläre ich mich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.
Ich bin ein professioneller Anleger mit Sitz in Luxemburg. Durch den Zugriff auf diese Website erkläre ich mich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.