Frühere Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Ergebnisse zu.

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Risikoeinstufung = der Risikoindikator wurde auf Basis der historischen Wertentwicklung der letzten 5 Jahre ermittelt und kann möglicherweise kein zuverlässiger Indikator des zukünftigen Risikoprofils des Teilfonds sein. Der Indikator wird als Punktskala dargestellt, wobei 1 für ein niedriges Risiko und 7 für ein hohes Risiko steht.

Es besteht keine Garantie für das Erreichen des Anlageziels oder die Erzielung einer Anlagerendite. Die Produkte bieten keine Kapitalschutzgarantien. Sie erhalten möglicherweise nicht den vollen Anlagebetrag zurück.

Erklärungen und Definitionen der hier verwendeten Begriffe finden Sie im Glossar unter folgendem Link: Glossar.

Diese Website stellt eine Werbemitteilung für LUXFUNDS und LUX-PENSION dar, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV), die nach luxemburgischem Recht gegründet wurden und Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 unterliegen und als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) klassifiziert sind.

Dies ist eine Website der Spuerkeess Asset Management herausgegeben, einer in Luxemburg zugelassenen OGAW-Verwaltungsgesellschaft, die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigt wird. Sitz der Gesellschaft: 19-21 Rue Goethe, L-1637 Luxemburg – CSSF-Nr.: S00000615 – LEI: R7CQUF1DQM73HUTV1078.

Anleger sollten vor jeder Anlageentscheidung den in französischer Sprache verfügbaren Prospekt sowie das in den Amtssprachen Luxemburgs erhältliche Basisinformationsblatt („KID“) lesen. Das Basisinformationsblatt, der Prospekt, die vorvertraglichen Informationen gemäß SFDR sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos unter folgendem Link erhältlich: Jahres- und Halbjahresberichte oder können bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, den Vertrieb des Fonds einzustellen.

Eine Zusammenfassung Ihrer Rechte als Anleger sowie Informationen zum Zugang zu kollektiven Rechtsbehelfsverfahren auf EU- und nationaler Ebene im Streitfall finden Sie in einer der Amtssprachen Luxemburgs unter folgendem Link: Zusammenfassung der Anlegerrechte.


Diese Website stellt keine Anlage-, Steuer-, Buchhaltungs-, fachbezogene oder rechtliche Beratung dar und ist nicht als Angebot zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen oder anderen auf dieser Seite aufgeführten Finanzinstrumenten zu verstehen. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit oder Performanceziele sind keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Die zukünftige Wertentwicklung unterliegt der Besteuerung, die von der persönlichen Situation des jeweiligen Anlegers abhängt und sich im Laufe der Zeit ändern kann.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Website ist eine Marketingmitteilung, die sich an Kleinanleger in Luxemburg richtet. Bitte beachten Sie den Prospekt des OGAW sowie das Basisinformationsblatt (KID), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

„Kleinanleger“ ist gemäß Artikel 4, Absatz 1, Ziffer 11 der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung (MiFID) als ein Anleger definiert, der nicht als professioneller Anleger gilt.

Diese Website richtet sich nicht an Kleinanleger oder an US-Personen gemäß der „Regulation S“.
Als „US Persons“ gelten in der Regel natürliche Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten sowie juristische Personen, die nach US-amerikanischem Recht organisiert sind bzw. gegründet wurden. Auch im Ausland lebende US-Staatsbürger können unter bestimmten Vorschriften als „US Persons“ eingestuft werden.
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe bestimmt und stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder im Namen bzw. zugunsten von US-Personen dar.

Diese Website stellt keine Anlage-, Steuer-, Buchhaltungs-, fachbezogene oder rechtliche Beratung dar und ist nicht als Angebot zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen oder anderen auf dieser Seite aufgeführten Wertpapieren zu verstehen.
Frühere oder angestrebte Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Ergebnisse zu. Künftige Wertentwicklungen unterliegen der Besteuerung, die von der persönlichen Situation des einzelnen Anlegers abhängt und sich künftig ändern kann.

Diese Website ist eine Marketingmitteilung, die sich an professionelle Anleger in Luxemburg richtet. Bitte beachten Sie den Prospekt des OGAW sowie das Basisinformationsblatt (KID), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

"Professionelle Anleger" sind definiert gemäß der Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung (MiFID), Anhang II, in der geänderten Fassung:

I. Als professionelle Anleger gelten:

  1. Unternehmen, die zugelassen oder reguliert sein müssen, um auf den Finanzmärkten tätig zu werden. Die nachfolgende Liste ist als umfassend zu verstehen und enthält sämtliche Unternehmen, die eine Zulassung besitzen und die typischen Tätigkeiten der genannten Kategorien ausüben: Unternehmen mit Zulassung durch einen Mitgliedstaat gemäß einer Richtlinie, Unternehmen mit Zulassung oder Regulierung durch einen Mitgliedstaat ohne Bezug auf eine Richtlinie sowie Unternehmen mit Zulassung oder Regulierung durch einen Drittstaat:
    1. Kreditinstitute;
    2. Wertpapierfirmen;
    3. Sonstige zugelassene oder regulierte Finanzinstitute;
    4. Versicherungsunternehmen;
    5. Organismen für gemeinsame Anlagen und deren Verwaltungsgesellschaften;
    6. Pensionsfonds und deren Verwaltungsgesellschaften;
    7. Rohstoffhändler und Händler von Derivaten auf Rohstoffe;
    8. Lokale Unternehmen (d. h. lokale Firmen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU);
    9. Andere institutionelle Anleger.
  2. Große Unternehmen, die auf individueller Basis mindestens zwei der folgenden drei Größenkriterien erfüllen:
    1. Bilanzsumme: 20.000.000 EUR
    2. Nettoumsatzerlöse: 40.000.000 EUR
    3. Eigenmittel: 2.000.000 EUR
  3. Staatliche und regionale Stellen, einschließlich öffentlicher Stellen, die die Staatsverschuldung auf nationaler oder regionaler Ebene verwalten, Zentralbanken, internationale und supranationale Institutionen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen.
  4. Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente liegt, einschließlich Zweckgesellschaften für Verbriefungen oder ähnliche Finanzierungstransaktionen.

II. Auf Antrag als professionelle Anleger behandelbare Investoren

Andere Investoren als diejenigen in Abschnitt I – einschließlich öffentlicher Einrichtungen, regionaler Behörden, Gemeinden sowie Privatanleger – können ebenfalls beantragen, auf bestimmte Aspekte des Anlegerschutzes gemäß den Wohlverhaltensregeln zu verzichten. Das zuständige Unternehmen (z. B. eine Wertpapierfirma im Sinne von Anhang II der MiFID) darf diese Investoren als professionelle Anleger behandeln, sofern die nachstehenden Kriterien und Verfahren erfüllt sind.

Solche Investoren gelten nicht automatisch als in gleichem Maße sachkundig und markterfahren wie die in Abschnitt I genannten Kategorien. Ein wirksamer Verzicht auf den Anlegerschutz ist nur möglich, wenn das Finanzdienstleistungsunternehmen anhand einer angemessenen Bewertung der Sachkunde, Erfahrung und Kenntnisse des Anlegers angesichts der Art der geplanten Geschäfte oder Dienstleistungen eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass dieser in der Lage ist, eigene Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken zu verstehen.

Ein Beispiel für eine solche Bewertung kann der Eignungstest sein, der für Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder von nach den EU-Richtlinien zugelassenen Finanzunternehmen angewendet wird. Bei kleineren Unternehmen muss die zu bewertende Person jene sein, die im Namen des Unternehmens Anlageentscheidungen trifft.

Mindestens zwei der folgenden Kriterien müssen dabei erfüllt sein:

Der Anleger hat im vorhergehenden Jahr auf dem betreffenden Markt im Durchschnitt zehn Transaktionen pro Quartal in bedeutender Größenordnung durchgeführt;

Das Portfolio an Finanzinstrumenten (einschließlich Bareinlagen und Finanzinstrumenten) übersteigt 500.000 EUR;

Der Anleger arbeitet oder arbeitete mindestens ein Jahr lang im Finanzsektor in einer beruflichen Funktion, die Kenntnisse über die vorgesehenen Transaktionen oder Dienstleistungen erfordert.

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US-Personen sind in der Regel natürliche Personen mit Wohnsitz in den USA oder juristische Personen, die nach US-Recht organisiert sind bzw. gegründet wurden. Auch im Ausland lebende US-Staatsbürger können gemäß bestimmten Vorschriften als "US Persons" gelten.

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Die  Wertentwicklung der Vergangenheit sowie die angestrebte Entwicklung lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Die zukünftige Wertentwicklung hängt von der individuellen steuerlichen Situation jedes Anlegers ab und kann sich im Laufe der Zeit ändern.

Ich bin ein Privatanleger mit Wohnsitz in Luxemburg. Mit dem Zugriff auf diese Website erkläre ich mich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.

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